AwSV und die 5 %-Regelung: Sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe durch richtiges Rückhaltevolumen

Die Verordnung soll verhindern, dass wassergefährdende Stoffe unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen. Dafür schreibt sie bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen vor. Ein Kernelement ist die 5 %-Regelung, die Mindestanforderungen an das Rückhaltevolumen stellt, um bei Leckagen Schäden zu vermeiden.

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3 Minuten Lesezeit · 2. Juli 2025

Die rechtliche Grundlage: Was regelt die AwSV?

Sichere Lagerung – Was ist die AwSV?

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Umweltrecht. Sie regelt den sicheren Betrieb von Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Flüssigkeiten oder Stoffen gearbeitet wird. Ziel ist es, Gewässer, Böden und das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen.

Ziel und Zweck der AwSV

Die Verordnung soll verhindern, dass wassergefährdende Stoffe unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen. Dafür schreibt sie bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen vor. Ein Kernelement ist die 5 %-Regelung, die Mindestanforderungen an das Rückhaltevolumen stellt, um bei Leckagen Schäden zu vermeiden.

Wer ist betroffen?

Die AwSV gilt für alle Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen oder umschlagen – von Werkstätten über chemische Betriebe bis hin zu Logistikzentren. Wer gegen die Regelungen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder und Umweltschäden, die auch strafrechtliche Folgen haben können.

Auffangwannen CONSTELLMAT

Die 5 %-Regelung im Detail

Was bedeutet die 5 %-Regelung?

Die 5 %-Regel schreibt vor, dass Auffangvorrichtungen mindestens 5 % des Volumens des größten aufbewahrten Behälters aufnehmen können müssen. Beispiel: Bei einem Tank mit 1.000 Liter Fassungsvermögen muss die Auffangwanne mindestens 50 Liter Flüssigkeit zurückhalten können.

Warum ist diese Regelung so wichtig?

Selbst kleine Leckagen können erhebliche Schäden verursachen, wenn keine Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind. Die 5 %-Regel dient als Mindestschutz und soll sicherstellen, dass austretende Flüssigkeiten schnell aufgefangen werden – bevor sie in Boden oder Gewässer eindringen können.

Wann muss mehr als 5 % aufgefangen werden?

In bestimmten Fällen kann ein höheres Rückhaltevolumen erforderlich sein, z. B. bei hochgefährlichen Stoffen, bei großen Lagermengen oder bei der Kombination mehrerer Stoffe mit unterschiedlichen Gefährdungsstufen. Hier gilt der Grundsatz: Im Zweifel lieber überdimensionieren als riskieren.

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Technische Umsetzung in der Praxis

Auffangsysteme für Container, Fässer & Tanks

Zur Umsetzung der 5 %-Regelung bieten sich verschiedene technische Lösungen an: Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoff, flüssigkeitsdichte Stellflächen oder Spezialkonstruktionen wie die CONSTELLMAT Containerstellplätze, die AwSV-konform gestaltet sind.

Berechnung des Rückhaltevolumens

Für die Berechnung wird das Volumen des größten einzelnen Behälters zugrunde gelegt. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Auffangwanne gegen die spezifischen Medien beständig ist und ausreichend Abstand zum Boden gewährleistet wird.

Kombination mit weiteren Sicherheitsmaßnahmen

Oft wird die 5 %-Regel durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt – z. B. Leckage-Warnsysteme, Überfüllsicherungen oder Schutzwände. Diese erhöhen die Betriebssicherheit und erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

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Umwelt- und Unternehmensvorteile

Umweltschutz durch präventive Technik

Die Einhaltung der 5 %-Regel reduziert das Risiko von Gewässer- und Bodenverschmutzung erheblich. So leistet jedes Unternehmen einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zum Erhalt natürlicher Ressourcen.

Rechtssicherheit und Risikominimierung

Ein sauber dokumentiertes Rückhaltekonzept schützt Unternehmen vor Bußgeldern und Haftungsrisiken. Zudem zeigt es Behörden und Kunden, dass Umweltverantwortung ernst genommen wird.

Imagegewinn und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist längst ein Wirtschaftsfaktor. Unternehmen, die gesetzeskonform und umweltbewusst handeln, stärken ihr Markenimage und verbessern ihre Wettbewerbsfähigkeit – besonders in sensiblen Branchen wie Chemie, Entsorgung oder Produktion.

Containerstellplätze CONSTELLMAT NCL 100 HS und ABNWQ 240
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Die Verordnung soll verhindern, dass wassergefährdende Stoffe unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen. Dafür schreibt sie bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen vor. Ein Kernelement ist die 5 %-Regelung, die Mindestanforderungen an das Rückhaltevolumen stellt, um bei Leckagen Schäden zu vermeiden.

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Unsachgemäß entsorgte Emulsionen können Grundwasser und Kanalisation belasten. Enthalten sie giftige oder nicht abbaubare Zusätze, drohen schwere Umweltschäden. Unternehmen riskieren dadurch rechtliche Konsequenzen. Der sichere Umgang mit Emulsionen ist daher essenziell – aus rechtlicher und ethischer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.

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Die Anforderungen im Umwelt- und Gewässerschutz steigen. CONSTELLMAT bietet AwSV-konforme, förderfähige Containerstellplätze zur sicheren Gefahrstofflagerung. Umweltschutzbeauftragte profitieren von rechtskonformen Lösungen und staatlicher Förderung – für nachhaltige Investitionen und rechtssichere Betriebsführung.

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Wie schützen Auffangwannen Mensch, Umwelt und Unternehmen – und was schreibt die AwSV genau vor? Erfahren Sie, worauf es bei Materialwahl, Kapazität und Sicherheit ankommt, und warum sich die Einhaltung der Vorschriften nicht nur lohnt, sondern Pflicht ist.

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