
AwSV und die 5 %-Regelung: Sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe durch richtiges Rückhaltevolumen
Die Verordnung soll verhindern, dass wassergefährdende Stoffe unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen. Dafür schreibt sie bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen vor. Ein Kernelement ist die 5 %-Regelung, die Mindestanforderungen an das Rückhaltevolumen stellt, um bei Leckagen Schäden zu vermeiden.